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Volksbank Lingen eG

BLZ 26660060

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Der Freistellungsauftrag

Steuerfreie Zinseinkünfte

Zinseinkünfte aus Kapital-Vermögen müssen versteuert werden. Innerhalb bestimmter Grenzen sind Ihre Kapital-Erträge jedoch steuerfrei. Denn Sie können einen Sparer-Freibetrag in Anspruch nehmen.

Nutzen Sie den Sparer-Freibetrag

Ihre Erträge aus Kapital-Vermögen belegt der Staat grundsätzlich mit einer Zinsabschlag-Steuer von 30 Prozent und einem Solidaritäts-Zuschlag von 5,5 Prozent. Erträge bis zu einer Höhe von 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für Verheiratete sind jedoch steuerfrei. Diese Beträge verstehen sich inklusive Werbungskosten-Pauschale. Innerhalb dieses Sparer-Freibetrages wird keine Zinsabschlag-Steuer erhoben.

So erteilen Sie einen Freistellungsauftrag

Damit Sie diese Steuer-Befreiung erhalten, beauftragen Sie bitte Ihre Bank, Ihre Erträge frei zu stellen. Reichen Sie hierfür einfach einen Freistellungsauftrag bei Ihrem Bankberater ein. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Freibetrag ändern möchten. Den Freistellungsauftrag können Sie hier herunterladen und die Felder am Bildschirm ausfüllen. Klicken Sie hierzu bitte in die Kästchen.

Formular einfach schicken oder abgeben

Senden Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Freistellungsauftrag zu oder geben Sie ihn bei Ihrer Volksbank Lingen eG ab. Alles Weitere erledigen wir für Sie. Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Berater in Ihrer Bank.