Lastschrift und Euro-Überweisung
Einzugs-Ermächtigung
Es gibt grundsätzlich zwei Formen von Lastschrift-Verfahren: die Einzugs-Ermächtigung und den Abbuchungs-Auftrag. Bei der Einzugs-Ermächtigung erteilen Sie dem Zahlungs-Empfänger das Recht, Beträge von Ihrem Konto abzubuchen. Dies bietet sich besonders bei regelmäßigen Rechnungen an, zum Beispiel bei Telefon- oder Stromrechnungen.
Abbuchungs-Auftrag
Bei einem Abbuchungs-Auftrag erteilen Sie Ihrer Bank den Auftrag, Forderungen des Zahlungs-Empfängers einzulösen. Der Hauptunterschied zur Einzugs-Ermächtigung liegt darin, dass Sie einer erfolgten Abbuchung nicht widersprechen können.
Euro-Überweisung
Mit der Euro-Überweisung können Sie Geldbeträge innerhalb des SEPA-Raumes transferieren. Statt Kontonummer und Bankleitzahl verwenden Sie hier bitte:
- die internationale Bank-Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) und
- die internationale Bankleitzahl BIC (Bank Identifier Code).
Ihre IBAN und den BIC Ihrer Bank finden Sie auf Ihren Kontoauszügen. Wenn Sie eine Rechnung bezahlen möchten, entnehmen Sie IBAN und BIC den Geschäftspapieren des Empfängers. Die Euro-Überweisung steht Ihnen auch im Online-Banking und innerhalb Ihrer Banking-Software zur Verfügung.
Wenn Sie die Euro-Überweisung nicht verwenden können
Für alle Zahlungen,
- die in Länder außerhalb der EU, EWR oder Schweiz, also außerhalb des SEPA-Raumes gehen,
- deren Überweisungsbetrag nicht in Euro angegeben wird,
- bei denen Sie nicht IBAN und BIC verwenden,
- für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,
verwenden Sie bitte den Zahlungsauftrag im Außenwirtschafts-Verkehr (Formular Z1).