Mietbürgschaft im Detail
Auf kurzem Weg zur Mietbürgschaft
Damit Sie schnell zu Ihrer Mietbürgschaft kommen, bringen Sie bitte möglichst folgende Unterlagen zum Beratungs-Termin mit:
- Personalausweis
- Mietvertrag
- Einkommens-Nachweis, z. B. letzte Gehalts-Abrechnung
Die Bank als Bürge
Ihre Bank steht als Bürge gegenüber Ihrem Vermieter für Sie gerade. Ziehen Sie aus einer Wohnung aus und haben Sie Ihre Miete nicht komplett gezahlt oder nicht korrekt renoviert, zahlt die Bank. Die Mietbürgschaft befreit Sie nicht von Ihrer Pflicht, die Miete zu zahlen und zu renovieren. Nimmt der Vermieter also berechtigt Leistungen aus der Bürgschaft in Anspruch, ist der Betrag an Ihre Bank zurückzuzahlen.
Laufzeit der Mietbürgschaft
Der Vertrag läuft grundsätzlich bis zur Rückgabe der Bürgschaft. Sie können sie jedoch jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.