So entscheiden Sie richtig
Betriebliche Altersversorgung
Wichtige Merkmale der einzelnen Wege
Den rechtlichen Anspruch auf Gehalts-Umwandlung erfüllen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Bieten Sie dagegen Direktzusage oder Pensionsfonds an, kann ein Mitarbeiter eine Direktversicherung verlangen.
Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse sind die Wege mit relativ geringem Verwaltungs-Aufwand. Die komplette Abwicklung liegt bei externen Unternehmen. Gegen sie richten sich auch die Ansprüche der Mitarbeiter.
Bei Direktzusage und Unterstützungs-Kasse garantieren Sie als Arbeitgeber unmittelbar die Altersvorsorge. Sie tragen damit auch die so genannten Versorgungs-Risiken. Zum Beispiel, dass ehemalige Mitarbeiter sehr lange leben und die Rente lange gezahlt wird.
Bei Direktzusagen, Unterstützungs-Kassen und Pensionsfonds müssen Unternehmen Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein zahlen. Im Falle einer Insolvenz steht er für die laufenden Renten und bestehenden Ansprüche der Beschäftigten ein.

